21. Juli 2010   Positionen
Mindestlohn, Privatisierung, Arbeitszeitverkürzung

Ein Beitrag zur aktuellen Debatte in Bayern von Nicole Gohlke

Michael Wendl hat im Zuge seines Rücktritts von seiner Funktion als Landessprecher der bayerischen LINKEN eine argumentative Auseinandersetzung zu den Fragen von Mindestlohn, Privatisierung öffentlicher Unternehmen und Arbeitszeitverkürzung angemahnt – einer Aufforderung, der ich hiermit folgen möchte. So wenig ich Michaels Positionen zu den drei Themen teile – die innerparteiliche Auseinandersetzung mit seinen Einwänden und Argumenten halte ich für zentral.

Gerade Mindestlohn und Privatisierungsstopp sind zu wichtigen Identifikationsmerkmalen der LINKEN geworden. In der Frage der Privatisierung hat sich die Partei die Position hart erarbeitet. In Dresden kam es zur Spaltung der Fraktion über die Frage der Wohnungsprivatisierung, der Verkauf der Berliner Sparkasse war eine Belastungsprobe für die gesamte Partei, die glücklicherweise mit dem Verbleib der Sparkasse im öffentlichen Sektor endete. In den Koalitionsverhandlungen in Hessen, im Saarland und in NRW hat die LINKE den Verzicht auf Privatisierungen, Beschäftigungsabbau im öffentlichen Dienst und auf Sozialabbau zur Minimalbedingung für eine Regierungsbeteiligung gemacht („rote Linien“). Dieser Kontext macht klar, warum die Debatte hier besonders leidenschaftlich geführt wird – eine Tabuisierung der Kontroverse darf es aus meiner Sicht dennoch nicht geben.

Mindestlohn

„Die LINKE will einen flächendeckenden gesetzlichen Mindestlohn nach französischem Vorbild einführen, der in der (nächsten) Wahlperiode auf 10 € erhöht wird und Jahr für Jahr zumindest in dem Maße wächst, wie die Lebenshaltungskosten steigen; höhere tarifliche Mindestlöhne in den betreffenden Branchen für allgemeinverbindlich erklären; Allgemeinverbindlichkeitserklärung auch ohne Zustimmung der Arbeitgeberverbände erleichtern.“ (Bundestagswahlprogramm, S. 5)
Wenn ich Michael richtig verstehe, begründet er seine Gegenposition mit folgenden Thesen: 1. Ein zu niedriger Mindestlohn droht eine „negative Sogwirkung auf tariflich geregelte Bereiche“ zu erzeugen. 2. Lebenshaltungskosten, vor allem Mietkosten, sind regional unterschiedlich, deshalb muss die Mindestlohnforderung regional differenziert sein. 3. Der Mindestlohn muss nach Qualifikation differenziert sein. 4. Der Forderung nach einem flächendeckenden einheitlichen Mindestlohn liegt die falsche Vorstellung zugrunde, den Beschäftigten würde mit ihrem Lohn ihre geleistete Arbeit bezahlt. Dadurch würde die kapitalistische Ausbeutung in Form unbezahlter Mehrarbeit verhüllt.
Michael spricht mit der Gefahr einer negativen Sogwirkung auf die Tariflöhne den wichtigsten Einwand gegen gesetzliche Mindestlöhne in der gewerkschaftlichen Debatte an. Dabei ist zu beachten: Der gesetzliche Mindestlohn schaltet zunächst einmal die negative Sogwirkung von Niedriglöhnen aus, soweit sie unterhalb des Mindestlohns liegen. Diesen Druck auf alle Löhne zu erzeugen war genau das Ziel der Hartz-Reformen, und das Ziel haben sie erreicht, gerade auch, weil es keinen gesetzlichen Mindestlohn gibt. Umgekehrt kann der gesetzliche Mindestlohn dazu beitragen, die Kampfkraft der Beschäftigten zu erhöhen, weil er die schlimmsten Formen der Schmutzkonkurrenz unterbindet. Der Mindestlohn fällt dann eben nicht mit dem Lohn zusammen, sondern er ermöglicht, deutlich höhere Tariflöhne durchzusetzen. Unter diesen Voraussetzungen werden auch Beschäftigte mit bestimmten Qualifikationen oder in Ballungsgebieten eher in der Lage sein, höhere Löhne durchzusetzen. Für DIE LINKE gehen deshalb auch höhere Branchenmindestlöhne vor, und wir wollen deren Allgemeinverbindlichkeitserklärung erleichtern.
Die Forderung nach einem flächendeckenden, allgemeinen und einheitlichen Mindestlohn hat aus meiner Sicht zwei Vorteile: Erstens bringt sie das gemeinsame Interesse der Beschäftigten zum Ausdruck. Dies ist Voraussetzung dafür, überhaupt gesellschaftlichen Druck erzeugen zu können. Zweitens verhindert eine einheitliche Regelung regionales Lohndumping. Denn schließlich sind die Unterschiede in den Lebenshaltungskosten bei weitem geringer als die Unterschiede bei den Löhnen. Die Löhne in strukturschwachen Gebieten sind nicht in erster Linie niedriger, weil die Mieten dort billiger sind, sondern weil die Beschäftigten in diesen Gebieten oftmals in einer schwächeren Verhandlungsposition sind. Gerade deshalb ist ein Mindestlohn notwendig. Wie wichtig es ist, verbindende Forderungen aufzustellen und einen Unterbietungswettlauf zu verhindern, zeigt auch die Debatte um den Flächentarifvertrag im Vergleich zu betrieblichen Öffnungsklauseln.
Die Ausbeutungsverhältnisse im Kapitalismus würden durch eine Mindestlohnforderung nur dann verhüllt, wenn man behaupten würde, dadurch würde Ausbeutung abgeschafft. Michael wird jedoch in seiner Interpretation Marx aus meiner Sicht nicht gerecht. Denn Marx hatte sich gegen eine rein objektive Gesetzmäßigkeit der Lohnbestimmung verwehrt und betont, dass ein historisches und moralisches Element in die Lohnfindung einfließt. Genau darum geht es im Kampf um den Mindestlohn.

Privatisierung öffentlicher Unternehmen

„Die LINKE will die Privatisierung öffentlicher Dienstleistungen beenden, keine PPP-Projekte (Public Private Partnership) eingehen; Schulen, Bürger- und Rathäuser u. a. m. in öffentlicher Verantwortung bauen und betreiben; die elementare Daseinsvorsorge wie Gesundheitsdienste, Wohnungen, Bildung, Jugendhilfe, Kultur, Energie, Wasser, Busse, Bahnen und Abfallentsorgung in öffentlicher Hand oder gemeinnütziger Trägerschaft organisieren; den öffentlichen Dienst und die öffentlichen Unternehmen am gesellschaftlichen Bedarf orientieren und in diesem Sinne weiterentwickeln; privatisierte Bereiche der Daseinsvorsorge re- kommunalisieren; PPP-Beschleunigungsgesetz zurücknehmen.“ (Bundestagswahlprogramm, S.20)
Im Interview mit der Bayerischen Staatszeitung vom 23. April 2010 erklärt Michael: „BSZ: Ihr Standpunkt zum Linken-Reizthema Privatisierung? Wendl: Auch da plädiere ich für eine differenzierte Sicht: Ich bin Aufsichtsrat im Städtischen Klinikum München und bei der privaten Rhön-Klinikum AG. Ich bin der Meinung, dass kommunale Krankenhäuser auch von privaten lernen können. Dass die Privaten Gewinne erzielen, liegt nicht am Lohnniveau, das ist in beiden Fällen etwa gleich. Es liegt einfach an der Art der Arbeitsorganisation, die weniger hierarchisch, weniger starr, sondern stärker durch Innovationen geprägt ist. Grundsätzlich bin ich aber für öffentliche Unternehmen.“ Michaels Argumente sind also: 1. Die Deregulierungspolitik von EU und Bundesregierung hat die öffentlichen Unternehmen der Konkurrenz mit privaten Unternehmen ausgesetzt. Öffentliche Unternehmen müssen deshalb betriebswirtschaftlich optimiert werden, um mit privaten Unternehmen konkurrieren zu können. Dabei können sie von privaten Unternehmen lernen. Sonst drohen Pleite und Privatisierung. 2. Für die private Rechtsform öffentlicher Unternehmen spricht die erweiterte Mitbestimmung im Vergleich zu öffentlich-rechtlich verfassten Unternehmen.
Eine Differenz mit Michael sehe ich vor allem an folgendem Punkt: Sollen die öffentlichen Unternehmen gewinnmaximierend oder gemeinwohlorientiert (wie es beispielsweise in Ansätzen für die Sparkassen vorgeschrieben ist) arbeiten? Gegen Renditeorientierung zu sein heißt nun nicht, gegen Effizienz im Allgemeinen zu sein. Rendite oder Gemeinwohl stellen mögliche Unternehmensziele dar, Effizienz meint zunächst, die vorhandenen Mittel rational einzusetzen, um das Ziel möglichst gut zu erreichen. Aus betriebswirtschaftlicher Sicht gehören aber zu den eingesetzten Mitteln auch die Arbeitskräfte. Zum Gemeinwohl dagegen gehört die Humanisierung der Arbeitswelt als ein Ziel, was Effizienzsteigerungen auf Kosten der Beschäftigten entgegensteht. Gemeinwohlorientierung bedeutet, dass das Unternehmen den gesellschaftlichen Nutzen bei seinen Entscheidungen zugrunde legt und nicht den Nutzen für das Unternehmen selbst. Dies beinhaltet auch die Preispolitik. Öffentliche Unternehmen können eine soziale Preisdifferenzierung vornehmen (z.B. Gebührenfreiheit für bestimmte Gruppen), sie können bestimmte Leistungen (etwa Museen) gebührenfrei oder zu nicht kostendeckenden bzw. gerade einmal kostendeckenden Preisen anbieten, während andere Leistungen (z.B. Energieverbrauch ab einem bestimmten Umfang) zu deutlich höheren Preisen angeboten werden können. Gemeinwohlorientierung kann und muss in bestimmten Situationen also zulasten der Rendite gehen. Sie setzt dann voraus, dass der Staat auf Gewinnausschüttungen seiner Unternehmen ganz oder teilweise verzichtet und einige Unternehmen gegebenenfalls auch subventioniert. Die Möglichkeiten dieser gemeinwohlorientierten Geschäftspolitik inklusive entsprechender Preispolitik sind ein wesentlicher Grund, öffentliche Unternehmen zu betreiben.
Wenn man öffentlichen Unternehmen nun die Vorgabe macht, eine marktübliche Rendite zu erzielen, zwingt man sie automatisch dazu, sich wie private Unternehmen zu verhalten. Auch wenn es unter den gegebenen Bedingungen schwer ist – am politischen Ziel der Gemeinwohlorientierung ist aus meiner Sicht unbedingt festzuhalten.
Es ist richtig, dass die private Rechtsform von öffentlichen Unternehmen verbesserte Mitbestimmungsrechte mit sich bringt. Gleichzeitig jedoch ist sie auch mit Nachteilen verbunden, was die öffentliche Kontrolle betrifft. Damit müssen wir politisch umgehen. DIE LINKE will verstärkte öffentliche Kontrolle über öffentliche Unternehmen, UND sie will verstärkte Mitbestimmungsrechte in privaten und öffentlichen Unternehmen.

Arbeitszeitverkürzung

„Die LINKE will die gesetzliche Höchstarbeitszeit senken auf regelmäßig 40 Stunden pro Woche; die 35- Stunden-Woche und weitere tarifliche Arbeitszeitverkürzungen mit vollem Lohnausgleich mit den Gewerkschaften durchsetzen.“ (Bundestagswahlprogramm, S. 5)
Michaels Gegenargumente sind im Wesentlichen: 1. Arbeitszeitverkürzung ist kein Allheilmittel gegen Massenarbeitslosigkeit, unter anderem weil die notwendigen Qualifikationen fehlen könnten, und weil der Lohnausgleich die Liquidität der Unternehmen in der Krise belasten und diese daher vertiefen könnte. 2. Die Forderung ist Wirklichkeitsverweigerung, wenn man bedenkt, dass derzeit Arbeitszeitverkürzung ohne Lohnausgleich, staatliche geförderte Kurzarbeit oder Arbeitszeitverlängerungen durchgesetzt werden.
Es ist unbestritten, dass neben einer Arbeitszeitverkürzung mit vollem Lohnausgleich weitere Maßnahmen ergriffen werden müssen, um die Arbeitslosigkeit zu beseitigen. Dazu gehören öffentliche Investitionen und eine Umverteilungspolitik. Die Frage der Arbeitszeitverkürzung ist jedoch durch die Krise objektiv gestellt, denn das gesamtgesellschaftliche Arbeitsvolumen ist erheblich gesunken.
Es geht einerseits um die Frage, wie die Arbeit verteilt werden soll, andererseits, ob das verringerte Arbeitsvolumen mit einer verringerten Lohnsumme verbunden sein soll oder mit verringerten Gewinnen. Wenn DIE LINKE einen weiteren Rückgang der Lohnsumme verhindern will, muss die Last von den Gewinnbeziehern getragen werden. Die Krise bedroht bestehende Arbeitsplätze. Es geht also zunächst darum, die Arbeitsplätze zu erhalten. Sollte es gelingen, durch eine deutliche Arbeitszeitverkürzung die Unternehmen dazu zu bringen, nach zusätzlichen Beschäftigten zu suchen, kann die Qualifikation zu einem Problem werden. Die Qualifikation der Erwerbsbevölkerung ist allerdings in erster Linie ein Ergebnis des Ausbildungssystems und der Berufserfahrung. Werden Fachkräfte aufgrund von Arbeitszeitverkürzung knapp, steigt der politische Druck, das Ausbildungssystem zu verbessern und die Bereitschaft der Unternehmen, auch Menschen ohne einschlägige Berufserfahrung eine Chance zu geben. Die Liquidität von Unternehmen lässt sich anders besser sichern als durch Lohnverzicht, beispielsweise durch öffentliche Kreditvergabe. Sollte man jedoch zu dem Ergebnis kommen, dass der private Sektor das notwendige Beschäftigungsniveau nicht schaffen kann, weil es nicht profitabel genug ist, dann muss zusätzliche Beschäftigung durch öffentliche Unternehmen geschaffen werden, die nicht den privaten Renditeerwartungen unterliegen. Zum Einwand der Wirklichkeitsverweigerung: Die Aufgabe der LINKEN ist es sicher nicht, nur auf dem Papier immer höhere Forderungen niederzuschreiben, sondern insbesondere die Forderungen aufzustellen, die in die richtige Richtung weisen und als Kampfziele heute bündnisfähig sind. Auch deswegen unterscheidet das Bundestagswahlprogramm zwischen der gesetzlichen Höchstarbeitszeit und der Regelarbeitszeit, ein Ziel, das gemeinsam mit den Gewerkschaften durchgesetzt werden muss.

Nicole Gohlke, 21.07.2010

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