09. November 2010   Positionen
Auswertung der Kleinen Anfrage „Die Rolle der Hochschulen in der staatlich geförderten Rüstungs- und militärrelevanten Sicherheitsforschung“

Als Linksfraktion im Bundestag haben wir eine kleine Anfrage zur Rolle der Hochschulen in der Rüstungsforschung gestellt. Anfrage herunterladen. Dazu liegt auch eine Antwort der Bundesregierung vor. Antwort herunterladen. Dazu haben wir nun eine Auswertung geschrieben, die im folgenden dokumentiert wird.

Vorbemerkung:

Die Antwort der Bundesregierung ist durchdrungen von dem Bemühen, eine Trennung zwischen den beiden Bereichen „Ressortforschung“ und Zivile Sicherheitsforschung“ festzustellen.

So verweist sie bereits in ihrem Einleitungsstatement darauf, dass verteidigungsbezogene Forschung (,Rüstungsforschung‘) nicht Bestandteil der allgemeinen öffentlichen Forschungsförderung sei, sondern ausschließlich als „Fachforschung zur Erfüllung seines Fachauftrages im Rahmen der nationalen Sicherheitsvorsorge“ durchgeführt würde, sowie in der zivilen Sicherheitsforschung (im Rahmen des Bundesministeriums für Bildung und Forschung / BMBF) ausschließlich Forschungsthemen der Inneren Sicherheit, die nicht an den Zielen der Verteidigungspolitik ausgerichtet ist, behandelt würden (vgl. Schreiben des parl. Staatssekretärs Christian Schmidt, Seite 2).

 

Politisch geht es der Bundesregierung in ihrer Antwort darum, dem Eindruck entgegen zu treten, es gäbe eine (zunehmende) Verquickung des zivilen und des militärischen Bereiches.

Die Bundesregierung legt einerseits einen Ressortbericht des Bundesministeriums für Verteidigung (BMVg) sowie einen Programmbericht des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) über das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit“ vor. Angehängt sind desweiteren umfangreiche Tabellen, die die Mittelaufwendungen für Forschungsaufträge an Hochschulen und außeruniversitären Einrichtungen sowie die Zusammenarbeit dokumentieren. Diese sind jedoch als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“ gekennzeichnet und dürfen aufgrund dessen nicht verschickt werden.

Aufträge aus dem BMVg:

Die seit 2000 aufgewendeten Finanzmittel an die Hochschulen für Forschungsaufträge sind teilweise beachtlich (jeweils ohne die Zuwendungen an bundeswehreigene Hochschulen): Das BMVg vergab an rund 50 Hochschulen - zum Teil über die Staatsgrenzen hinaus - rund 41,423 Mio. Euro. „Wehrwissenschaftliche Dienststellen“, also etwa das Amt für Geoinformationswesen der Bundeswehr oder das Wehrwissenschaftliche Institut für Schutztechnologien – ABC-Schutz, vergaben an 14 Hochschulen rund 2,5 Mio. Euro. Alle hierbei aufgeführten Hochschulen haben keine Zivilklauseln. Beträchtliche Summen fließen ansonsten den klassischen außeruniversitären Forschungseinrichtungen DLR, Fraunhofer-Gesellschaft und Robert-Koch-Institut zu.

Das BMVg definiert fünf Forschungsbereiche, deren jeweiliges Finanzvolumen aber nicht im Einzelnen dargestellt wird: „Wehrmedizin und Wehrpsychologie, Wehrtechnische Forschung und Technologie, sozialwissenschaftliche, militärgeschichtliche und geowissenschaftliche Forschung“ (vgl. Schreiben des parl. Staatssekretärs Christian Schmidt, Antwort auf Frage 10, S. 4). Es wird aber eine Aufschlüsselung des Finanzvolumens nach Fächergruppen zur Verfügung gestellt. Demnach wird das meiste Geld in den Fächergruppen Mathematik, Natur- und Ingenieurwissenschaften aufgewandt (58 Prozent). An die Humanmedizin fließen aber immerhin noch 38 Prozent der Mittel. Die Recht-, Wirtschafts- und Sozialwissenschaften sowie die Sprach- und Kulturwissenschaften sind mit ihren 3 bzw. 1 Prozent Fördervolumen vernachlässigbar gering ausgestattet.

Aufträge aus dem BMBF:

Das Programm „Forschung für die zivile Sicherheit. Programm der Bundesregierung“ des Bundesministeriums für Bildung und Forschung (BMBF) zur zivilen Sicherheitsforschung aus dem Jahr ist 2007 als Teil der sog. Hightech-Strategie der Bundesregierung beschlossen worden.

Die LINKE kritisiert die Hightech-Strategie vor allem für die einseitige Fixierung auf Wachstum und die Förderung von klassischer Industrieforschung. Nachhaltigkeit, die Erforschung der sozialen, kulturellen und ökologischen Ursachen von Konflikten und gesellschaftliche Bedingungen zu deren Lösung kommen viel zu kurz. Beispielsweise werden für die Erforschung fossiler und nuklearer Energieträger 290 Millionen Euro ausgegeben. Für erneuerbare Energien und so genannte Effizienztechnologien werden lediglich 190 Millionen Euro bereit gestellt (vgl. Rede der Bundestagsabgeordneten Dr. Petra Sitte am 8.10.2010 zur High-Tech-Strategie der Bundesregierung).

Das Programm der zivilen Sicherheitsforschung umfasst Forschung zum zivilen Katastrophenschutz sowie zur terroristischen und kriminellen Gefahrenabwehr. Damit verbunden ist auch die Entwicklung von Aufklärungsrobotern, Drohnen, Mustererkennung zur Ermittlungsarbeit, biometrische Erkennung, Kommunikationssysteme, ABC-Schutzlösungen etc. (vgl. BMBF, S. 21ff). Dem Sicherheitsbereich wird dabei eine große Marktrelevanz zugestanden, die es gilt von Seiten der Bundesregierung zu fördern, indem die Industrie in allen Bereichen eingebunden wird und der Staat selbst als „Nachfrager“ den Markt bereitet (BMBF, S.11f). Leider weist die Antwort der Bundesregierung nicht das Finanzvolumen des Programms in den einzelnen Bereichen aus.

Resümee:

Obwohl die Bundesregierung in ihrem Eingangsstatement, wie oben bereits erwähnt, die Trennung militärischer Ressortforschung des BMVg und der zivilen Sicherheitsforschung unter Federführung des BMBF betont, liest sich dies in den einzelnen Berichten ganz anders. Nicht nur dass ein Großteil der im Forschungsprogramm für zivile Sicherheit genannten Aspekte und Technologien als militärisch interessant eingestuft werden muss – das BMVg konstatiert selber: „Wehrwissenschaftliche Forschung setzt grundsätzlich auf den Erkenntnissen der zivilen Forschung auf („Add-on-Prinzip“), wenn nationale Sicherheitsinteressen und das angestrebte Fähigkeitsprofil der Bundeswehr es erfordern.“ Und weiter: „Konzepte und entsprechende Technologien, die sowohl für die militärische Verteidigungsforschung als auch für die zivile Sicherheitsforschung relevant sind, bilden die Schnittstellen für das BMVg zur zivilen Sicherheitsforschung (Dual-Use-Prinzip).“ (Ressortforschungsplan des BMVg für 2010ff, S. 6). Zivile Sicherheitsforschung ist also durchaus als Grundlage wehrwissenschaftlicher Forschung nach dem Add-on- sowie dem Dual-Use-Prinzip zu sehen (vgl. BMVg, S. 6).

In der Broschüre zum Programm des BMBF „Forschung für die zivile Sicherheit“ heißt es auf Seite 11 einerseits: „Das zivile Sicherheitsforschungsprogramm befasst sich nicht mit militärischer Sicherheitsforschung und ist daher nicht an den Zielen der Verteidigungspolitik ausgerichtet.“ Zwei Sätze später ist allerdings zu lesen: „Dennoch kann das in militärischen Projekten in der Regel industriell erworbene Technologie-Know-how grundsätzlich auch für zivile Anwendungen genutzt werden. Die Zusammenarbeit mit dem BMVg wird sich deshalb besonders auf den wechselseitigen Wissenstransfer und die Erschließung neuer Anwendungen beziehen, die für zivile und wehrtechnische Bereiche bedeutsam sind.“ Als „vorrangige Bedrohung“ wird zudem die Verbreitung von Massenvernichtungswaffen, Terrorismus, Extremismus und Kriminalität identifiziert (vgl. BMBF, S. 7). Insgesamt widersprechen die einzelnen Belege in großen Teilen der Antwort der Bundesregierung auf die Kleine Anfrage in dem Punkt der Verneinung der wissenschaftlichen Relevanz von Grundlagenforschung für die Wehrtechnik und deren Förderung durch das BMVg (vgl. Schreiben des parl. Staatssekretärs Christian Schmidt, Antwort auf Frage 9, S. 5).

Besonders problematisch ist vor diesem Hintergrund die Deklarierung als „VS-Nur für den Dienstgebrauch“, denn politische Transparenz, demokratische Kontrolle und Mitbestimmung wird so auf lokaler als auch auf Landes- und Bundesebene verunmöglicht.

 

03.11.2010

Nicole Gohlke
Hochschulpolitische Sprecherin, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

Steffi Geyer
Referentin für allgemeine Bildung und Hochschulpolitik, Fraktion DIE LINKE. im Bundestag

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